Mo. 20. Februar 2023, 19:00
«… und nach dem Unfall ist er nicht mehr aus dem Koma erwacht!» Was bedeutet das für mich in der Partnerschaft und allenfalls für die Kinder? Welche Entscheide kann und muss ich treffen? Wer kann sonst noch bestimmen? Was kann man selbst vorkehren für solche Situationen?
Der Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Appenzell Ausserrhoden führt in die Möglichkeiten der «eigenen Vorsorge» (Vollmachten, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung), gesetzlichen Vertretungsrechte und die Möglichkeiten des Erwachsenenschutzrechts ein und beantwortet Fragen.
Leitung |
Peter Dörflinger, Leiter KESB |
Ort |
ev.-ref. Kirchgemeindehaus Herisau |
Datum / Zeit |
20. Februar 2023, 19 Uhr
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Kosten |
kostenlos |
Anmeldung |
bis Mo, 10. Februar 2023 an kurse AT frauen-zentrale DOT ch |
Infos |
Ursula Schoch, +41 71 352 45 77 |
>Download Flyer |
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Bitte beachten Sie, dass wir bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss sowie bei Nichterscheinen den vollen Tagungsbeitrag in Rechnung stellen müssen, sofern keine Ersatzteilnehmerin gefunden wrid.