Gleichstellung und Lohn

Gleichstellung und Lohn
Frauen verdienen für dieselbe Arbeit immer noch weniger als Männer. Dieser Unterschied wird durch statistische Erhebungen durch den Bund alle zwei Jahre neu berechnet. Um ihn anschaulicher zu machen wird jeweils berechnet, wie lange Frauen länger arbeiten müssen, um denselben Lohn zu haben, wie ihn Männer Ende eines Jahres haben. So entsteht das Datum des Equal Pay Days. Mit verschiedenen Aktionen machen Frauenorganisationen in der ganzen Schweiz an diesem Tag auf die Lohnungleichheit aufmerksam.

Auch wir versuchen die Öffentlichkeit immer wieder auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen und möchten Frauen ermuntern, sich aktiver mit ihrem Lohn zu beschäftigen.
Mehr dazu unter: www.equalpayday.ch
Gleichstellung und Lohn
Die Schlichtungs- und Beratungsstelle in Herisau ist für den ganzen Kanton für Streitigkeiten zuständig, welche die Diskriminierung einer Person auf Grund ihres Geschlechts oder eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in einem Arbeitsverhältnis nach Obligationenrecht zum Gegenstand haben.

Die Beratung ist kostenlos.
+41 71 343 63 54, schlichtungsstelle AT ar DOT ch
Gleichstellung und Lohn
Fairplay beim Lohn – für Frauen und Männer! – Das Unternehmen setzt den Lohn fest – aber wie? Verstehen und mitprägen!
Die kleine Broschüre – gratis für alle Arbeitnehmenden – stellt in Anlehnung an das oben erwähnte Werkzeug kurz und knapp dar, wie sich ein Lohn zusammensetzt. Sie ermöglicht einen guten Einstieg in die Problematik – und damit eine Voraussetzung dazu, das Thema mitzuprägen.
>Kurzversion
Gleichstellung und Lohn
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. Diese Neuerung ist zwölf Jahre gültig, während dieser Zeit sind die Unternehmen angehalten alle vier Jahre ein Analyse durchzuführen. Ausgenommen sind Unternehmen mit keinen nicht-erklärbaren Lohnunterschieden zwischen Mann und Frau.
>Weitere Informationen
Gleichstellung und Lohn
Frauen aus den Kantonen AR, SG und TG erhalten Beratung in: «Juristische Beratung», «Arbeitszeugnis», «Berufs-, Bildungs- und Laufbahnfragen». Die Beratung ermächtigt Sie, in eigener Verantwortung den nächsten Schritt zu tun. Die Infostelle erteilt Auskünfte an ArbeitgeberInnen und übernimmt auch das Verfassen von heiklen Arbeitszeugnissen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Kosten.

Kontakt
Infostelle frau+arbeit, Felsenburg, Frauenfelderstr. 4, 8570 Weinfelden, +41 71 626 58 48, www.frauundarbeit.ch
Gleichstellung und Lohn
frac & frac: Informationszentrum Frau und Arbeit Biel und Umgebung

Infobroschüre «Weil ich es mir wert bin»
Die Lohnbestandteile werden sehr anschaulich und klar beschrieben. Tipps zu jedem Bestandteil sind hilfreich. Ein Aktionsplan als Vorbereitung für ein Vorstellungsgespräch oder ein Lohnanpassungsgespräch ist ebenfalls kurz, übersichtlich und klar formuliert.

Zum Schluss ein kurzer Input zum Thema Lohngleichheit, gefolgt von weiteren Tipps.
>Download Merkblatt

Gleichstellung und Lohn
Möglichkeit für Beschäftigte in kurzer Zeit einen standardisierten Bruttomonatslohn für das ausgewählte Profil zu erhalten. Durch zwei weitere Schwellenwerte wird zusätzlich ersichtlich, in welchem Lohnbereich sich 50% der ausgewerteten Daten befinden.
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Gleichstellung und Lohn
Ausgehend von denselben Berechnungsgrundlagen wie beim Lohnrechner, wird als Ergebnis ein Durchschnittseinkommen einer Frau mit dem eines Mannes verglichen. Der Lohnunterschied zwischen Frau und Mann wird klar ersichtlich dargestellt.
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Gleichstellung und Lohn
Überprüfen Sie Ihre Lohnpraxis einfach und schnell. Ob die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau eingehalten wird, können Arbeitgebende mit einer einfachen Standortbestimmung ihrer Lohnpraxis selbst überprüfen. Die Software dazu heisst «Logib» und ist geeignet für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.
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Die Lohnstudie 2016 des Kantons Zürich fördert bis anhin wenig beachtete Ungleichheiten zutage.
>Bericht lesen
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Infobroschüre "Mein Lohn unter der Lupe"
Neben allgemeinen Informationen zum Thema Lohndiskriminierung finden Sie hier zwei Fragebogen. Anhand der vorbereiteten Fragen kann frau sich einen Überblick verschaffen, ob möglicherweise «ungleicher Lohn für gleiche Arbeit» oder «ungleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» vorliegt.

Ganz zum Schluss werden Vorschläge gemacht, wie frau sich allgemein für Lohngleichheit im Betrieb stark machen kann. Sofort umsetzbar, ohne gross vor den Kopf zu stossen und doch mit kleinen Schritten in die richtige Richtung – lesenswert!
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Gleichstellung und Lohn
Sie schuften jahrelang auf dem Feld, im Stall und im Haus. Bezahlt werden sie dafür oft nicht. Zwei Drittel der Schweizer Bäuerinnen arbeiten ohne Lohn auf dem Betrieb, sind dadurch oft schlecht abgesichert. Im Fall einer Scheidung stehen sie zuweilen vor dem Nichts.



Schauen Sie sich den Bericht der Rundschau vom 27. März 2019 im SRF zu diesem Thema an.
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Diverse Artikel
Unser Mitteilungsblatt "Aktuell 2/15“ haben wir ebenfalls dem Lohn gewidmet. Hier finden Sie kurz und bündig Wichtiges zu diesem Thema.
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